Es gilt eine neue Coronaschutzverordnung:
Für den Sport gilt nun grundsätzlich die 3G-Regelung. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind weiterhin von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen und Schüler*Innen (auch älter als 18 Jahre) gelten weiterhin durch die Schule als Durchgetestet.
Für Zuschauer*Innen beim Training und Spielen gilt ebenfalls die 3G-Regelung und die Maskenpflicht. Wenn alle Zuschauer*Innen die 2G+ Regelung erfüllen, besteht keine Maskenpflicht mehr.