Im Vergleich zur Verordnung, die seit dem 10.01. gilt, gibt es Neuerungen für uns. Es gilt jetzt kurz gefasst:
Alle unter 16 Jahren kommen einfach zum Training.
Alle ab 16 Jahren müssen vollständig geimpft oder genesen sein und einen Test vorlegen, wenn sie noch nicht geboostert sind. Für Schüler reicht statt Test der Schülerausweis.
Ausführliche Regeln:
Alle Kinder bis zum Schuleintritt:
- Sind immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag:
- Sind immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt, es sollte aber ein Altersnachweis mitgeführt werden
Schüler*innen ab dem 16. Geburtstag:
- Müssen die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft/genesen und getestet)
- Das zusätzliche ‘+’ kann durch einen Schul-Testnachweis (da reicht der Schülerausweis) oder eine Boosterimpfung erfüllt werden
- 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die neuen Regelungen.
Jugendliche die keine Schüler*innen mehr sind und Erwachsene:
- Müssen die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft/genesen und getestet)
- Das zusätzliche ‘+’ kann durch eine Boosterimpfung erfüllt werden
Für Eltern die ihre Kinder zum Training begleiten, also in die Halle kommen und zuschauen, gilt 2G. Das Selbe gilt auch für Zuschauer an den Spieltagen.
Wir freuen uns, dass uns durch die neuen Regelungen der Sport ein wenig erleichtert wird.