Ab heute gilt die neue CoronaSchVO in NRW. Bei der Sportausübung gilt ab sofort 2G für alle (Sportler, Teilnehmer, Trainer/Übungsleiter, Zuschauer) ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 sind davon ausgenommen und gelten durch ihre Schulpflicht weiterhin als getestet.
Für Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen, gilt gleichermaßen die 2G-Regel!